Bagatellverstoß

Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.

Zwar stellen vermeintliche Bagatellen wie beispielsweise der Diebstahl geringwertiger Sachen oder aber auch etwaige sittliche Verfehlungen eines Angestellten Pflichtverletzungen dar, die ein Arbeitgeber mit gutem Grund zumindest abmahnen kann. Eine hierauf gestützte fristlose Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung hält einer gerichtlichen Beurteilung allerdings in den seltensten Fällen stand. Eine fristlose Kündigung kommt nämlich grundsätzlich nur als äußerstes Mittel in Betracht (sog. Ultima-Ratio-Prinzip). Der Arbeitgeber muss zuvor alle ihm zur Verfügung stehenden Sanktionsmittel vergeblich ausgeschöpft haben. Hierzu gehört auch der Ausspruch einer Abmahnung.

Zwar ist bei einem Diebstahl geringwertiger Sachen zu Lasten des Arbeitgebers der Vertrauensbereich des Arbeitsverhältnisses nachteilig betroffen. Allerdings ist eine der Kündigung voranzugehende Abmahnung auch in diesem Fall nur dann entbehrlich, wenn es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar war und deren Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist. Dies dürfte z.B. bei einer Supermarktangestellten, die eine nicht zum Verkauf angebotene, lediglich als Dekorationsbeilage übrig gebliebene Weintraube verzehrt kaum der Fall sein.

Es sind also durchaus Bagatellverstöße denkbar, die, obgleich sie den Vertrauensbereich des Arbeitsverhältnisses betreffen, erst durch ihre Häufung nach erfolgter Abmahnung das Gewicht eines Kündigungsgrundes erhalten. Ein Arbeitnehmer, dem seitens des Arbeitgebers eine vermeintlich schwere Pflichtverletzung vorgeworfen wird, sollte sich daher keinesfalls aus falscher Scham zu einem übereilten Abschluss eines Aufhebungsvertrags und damit zum frühzeitigen Verzicht auf jedweden Kündigungsschutz hinreißen lassen. Vielmehr sollte sich der Arbeitnehmer vom Personalchef Bedenkzeit erbitten, während der er sich dann in aller Ruhe Klarheit über seine oftmals gar nicht so ungünstige Rechtsposition verschaffen kann.


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